Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Logo_Studiengang WR_Für Seitenleiste

Kontakt

Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149

Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

Link zur Anfahrt    

Weiteres

Login für Redakteure

Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen – Bewerben können sich:

Endgültig zugelassen werden können:

  • Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften, die in einer juristischen Staatsprüfung/einem Master-Abschluss einer deutschen Universität das Prädikat „vollbefriedigend“ (mind. neun Punkte oder vergleichbar) erzielt haben,
  • Absolventinnen und Absolventen der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, die in der Diplom-Prüfung/einem Master-Abschluss einer deutschen Universität das Prädikat „Gut“ (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser) vorweisen,
  • Absolventinnen und Absolventen der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, die in einem Bachelor-Abschluss einer deutschen Universität mit mindestens 240 Leistungspunkten das Prädikat „Gut“ vorweisen (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser),
  • Personen, die einen Doktorgrad der Rechte, der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften mit mindestens dem Prädikat „magna cum laude“ oder einen gleichwertigen akademischen Grad erworben haben,
  • oder ausländische Absolventinnen und Absolventen eines gleichwertigen Studiums, die im Ausland einen gleichwertigen Abschluss erlangt haben.

Vorläufig zugelassen werden können:

Studierende eines rechts-, wirtschafts- bzw. politikwissenschaftlichen Studiums (Erste juristische Prüfung, Diplom- oder Master-Studium), die noch keinen der o.g. Abschlüsse erworben haben, wenn sie:

  • in der Zwischenprüfung oder in drei Übungsscheinen oder der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten erzielt haben,
  • in einem Bachelorabschluss mit weniger als 240 Leistungspunkten mindestens die Gesamtnote „Gut“ (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser) erreicht haben,
  • oder als ausländische Studierende ein gleichwertiges Ergebnis im Ausland nach Abschluss ihres ersten Studienabschnitts erzielt haben.

Mehr Informationen zur vorläufigen Zulassung finden Sie hier.

Verbindlich für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen ist § 5 (Zulassung zum Studium) der Studien- und Prüfungsordnung.

Zusätzliche Hinweise:

  • Studierende, die den geforderten Mindestdurchschnitt um bis zu einen Punkt bzw. die Mindest-Fachpunktzahl um bis zu fünf Punkte unterschreiten, können ausnahmsweise zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet im Zweifelsfall der Studien- und Prüfungsausschuss.
  • Für dieses Studium fallen grundsätzlich keine Studiengebühren an. Studierende, die endgültig zugelassen werden, müssen jedoch Zweitstudiengebühren entrichten (500 Euro pro Semester).
  • Hinweis für Jura-Studierende, die sich mit ihrer Zwischenprüfung bewerben: Eine Bewerbung ist möglich, wenn die Zwischenprüfung vollständig abgeschlossen ist und das Zwischenprüfungszeugnis bzw. der vollständige Löwenportal-Auszug zum Bewerbungszeitpunkt vorliegt.

Ablauf der Bewerbung – So bewerben Sie sich:

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungfrist für ein Studium

  • ab Sommersemester endet am 15.01.
  • ab Wintersemester endet am 15.07.

Für Personen mit einem ausländischem Abschluss gelten abweichende Bewerbungsfristen, siehe hier.

Einzureichende Unterlagen

Mit der Registrierung im Online-Bewerbungsportal bekommen Sie Zugang zu einem persönlichen Account („Löwenportal“). Sie finden dort Ihren individuellen Zulassungsantrag, den Sie bitte ausdrucken, unterschreiben und fristgerecht einreichen. Das heißt, auch die „Papierdokumente“ müssen bis 15. Juli (für Wintersemester) bzw. bis 15. Januar (für Sommersemester) im Immatrikulationsamt eingegangen sein.

Weiterhin einzureichen sind:

  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • ein Motivationsschreiben für den Studiengang,
  • Zeugnis über den höchsten Hochschulabschluss (Examens- oder Diplomzeugnis bzw. Master-/Bachelorabschlusszeugnis, etc.) ODER wenn noch kein Abschluss, dann Zeugnis der staatlichen Pflichtfachprüfung, Zwischenprüfung oder aktueller Notenspiegel
  • Nachweise zu Fremdsprachenkenntnissen (z.B. Abiturzeugnis, Unicert, andere Nachweise mit vergleichbarem Niveau)

Ihr Abschluss liegt noch nicht vor? Reichen Sie stattdessen eine Fächer- und Notenübersicht über mindestens 2/3 der Gesamtleistungen ein. Das Zeugnis muss bis vier Monate nach Studienbeginn nachgereicht werden.

Bitte folgen Sie den Hinweisen im Online-Bewerbungsportal, wie und welche Unterlagen einzureichen sind.

Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal

Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsportal unserer Universität. Das Bewerbungsportal ist für das Sommersemester jeweils ab Anfang Dezember und für das Wintersemester jeweils ab Anfang Mai geöffnet.

Bewerber:innen, die bereits an der MLU immatrikuliert sind, geben dies bitte im Bewerbungsportal an. Sie müssen im Bewerbungsportal bei "Studiengangswechsel" auf "Ja" klicken. Dies führt nicht dazu, dass Sie in ihrem grundständigen Studium an der MLU exmatrikuliert werden.

Online-Bewerbung

Online-Bewerbung

Klicken Sie hier, um die Online-Bewerbung zu starten. Bitte beachten Sie die Hinweise zum "Studium in NC-Fächern oder Masterstudium".

[ mehr ... ]

Nach Abschluss der Bewerbung

Nach der Einreichung der Bewerbungsunterlagen im Online-Bewerbungsportal bzw. beim Immatrikulationsamt prüfen wir die fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen.

Sie erhalten im Anschluss einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid, in der Regel

  • Anfang März bei einer Bewerbung für das Sommersemester
  • Anfang September bei einer Bewerbung für das Wintersemester.

Der Zulassungsbescheid enthält alle wichtigen Informationen zur Einschreibung und zum Studienstart.

Bewerbung mit einem ausländischen Abschluss

Alle Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischem Abschluss finden Sie auf dieser Seite. Die Bewerbung erfolgt über Uni-Assist. Es sind Sprachnachweise mit der Bewerbung einzureichen.

Weitere Informationen für Studieninteressierte mit ausländischem Abschluss finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes hier.

Zum Seitenanfang