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Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149

Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

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FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

1. Ich habe einen Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS und würde nun gern den Studiengang Wirtschaftsrecht studieren, geht das?

Entsprechend der Bologna-Vorgaben zur Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen werden Masterabschlüsse nur vergeben, wenn Studierende insgesamt 300 ECTS erworben haben. Da der Studiengang Wirtschaftsrecht "nur" 60 ECTS vergibt, kommen Sie zusammen mit ihrem Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS nicht auf die für einen Masterabschluss notwendigen 300 ECTS. Daher ist keine (endgültige) Zulassung in unseren Studiengang.

Absolventen eines Bachelorabschlusses mit 180 ECTS können aber unter gewissen Voraussetzungen vorläufig zugelassen werden, siehe nächste Frage.

2. Gibt es eine Möglichkeit den Studiengang Wirtschaftsrecht zu studieren, obwohl ich „nur“ einen Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS habe?

Ja. Viele unserer Studierenden studieren den Studiengang Wirtschaftsrecht parallel zu einem anderen Masterstudiengang. Wenn Sie also in einem Masterstudium (z.B. Master BWL, Master IAS) immatrikuliert sind, kommt für Sie eine sog. vorläufige Zulassung für unseren Studiengang Wirtschaftsrecht in Betracht.

Wenn Sie vorläufig zu unserem Studiengang zugelassen sind, können sie Module unseres Studiengangs belegen, Prüfungen absolvieren und Leistungspunkte sammeln.

Nach Abschluss des grundständigen (Master-)Studiums werden sie endgültig zugelassen. Erst dann dürfen sie die Master-Arbeit absolvieren und den Studiengang Wirtschaftsrecht abschließen. Weitere Informationen zu vorläufiger und endgültiger Zulassung finden Sie hier.

3. Kann ich mich nach dem Abitur bewerben?

Nein.

Es handelt sich um einen postgradualen Masterstudiengang, der den vorherigen Abschluss eines Bachelors (240 LP) oder eines Masters (120 LP) erfordert.

4. Ich möchte mich mit meinen drei großen Übungsscheinen als Studierende/r der Rechtswissenschaften bewerben. Was heißt "drei Übungsscheine"?

Die "drei Übungsscheine" umfassen die drei großen (Fortgeschrittenen-)Hausarbeiten UND die drei großen (Fortgeschrittenen-)Übungsklausuren. Aus diesen insgesamt 6 Leistungen wird der Notendurchschnitt gebildet.

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