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Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149

Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

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FAQ

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

1. Ich habe einen Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS und würde gern den Studiengang Wirtschaftsrecht studieren, geht das?

Entsprechend der Bologna-Vorgaben zur Vereinheitlichung und Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen werden Masterabschlüsse nur vergeben, wenn Studierende insgesamt 300 ECTS erworben haben. Da Sie im Studiengang Wirtschaftsrecht "nur" 60 ECTS erwerben, kommen Sie zusammen mit ihrem Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS nicht auf die für einen Master-Abschluss notwendigen 300 ECTS. Daher ist keine (endgültige) Zulassung in unseren Studiengang möglich.

Absolvent:innen eines Bachelor-Abschlusses mit 180 ECTS können aber unter gewissen Voraussetzungen vorläufig zugelassen werden, siehe nächste Frage.

2. Gibt es eine Möglichkeit den Studiengang Wirtschaftsrecht zu studieren, wenn ich einen Bachelor-Abschluss mit 180 ECTS habe?

Ja. Wenn Sie einen rechts-, wirtschafts- oder politikwissenschaftlichen Masterstudiengang (mit 120 ECTS) studieren, können Sie vorläufig für unseren Studiengang Wirtschaftsrecht zugelassen werden. Viele unserer Studierenden studieren den Studiengang Wirtschaftsrecht parallel zu einem anderen Masterstudiengang.

Wenn Sie vorläufig zu unserem Studiengang zugelassen sind, können Sie die Module unseres Studiengangs belegen, Prüfungen absolvieren und Leistungspunkte sammeln. Nach Abschluss des grundständigen (Master-)Studiums müssen Sie endgültig zugelassen werden. Erst dann dürfen Sie die Master-Arbeit absolvieren und den Studiengang Wirtschaftsrecht abschließen. Weitere Informationen zu vorläufiger und endgültiger Zulassung finden Sie hier.

3. Kann ich mich nach dem Abitur bewerben?

Nein.

Es handelt sich um einen postgradualen Masterstudiengang, der den vorherigen Abschluss eines Bachelors-Studiums (240 LP) oder eines Master-Studiums (120 LP) erfordert.

4. Ich möchte mich mit meinen drei großen Übungsscheinen als Studierende/r der Rechtswissenschaften bewerben. Was heißt "drei Übungsscheine"?

Die "drei Übungsscheine" umfassen die drei großen (Fortgeschrittenen-)Hausarbeiten UND die drei großen (Fortgeschrittenen-)Übungsklausuren. Aus diesen insgesamt 6 Leistungen wird der Notendurchschnitt gebildet.

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