Links
Kontakt
Institut für Wirtschaftsrecht
Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149
ecohal@jura.uni-halle.de
Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)
Masterarbeit
Was ist eine Master-Arbeit?
Die Masterarbeit ist eine verpflichtende Modulleistung mit 15 Leistungspunkten, in der die Studentin bzw. der Student zeigen soll, dass sie bzw. er in der Lage ist, im Rahmen des vorgegebenen Arbeitsaufwandes und Zeitraums ein Problem unter Anleitung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen für die Master-Arbeit sind § 15 der Studien- und Prüfungsordnung sowie § 20 Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium (RStPOBM).
Wann kann ich meine Master-Arbeit schreiben und welche Anforderungen gibt es?
Die Masterarbeit kann begonnen werden, wenn Sie
- Module mit mindestens 20 Leistungspunkten im Studiengang „Wirtschaftsrecht/Business Law and Economic Law“ erfolgreich absolviert haben,
- endgültig für unseren Studiengang zugelassen wurden, und
- im Studiengang „Wirtschaftsrecht/Business Law and Economic Law“ immatrikuliert sind.
Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 60.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen und ohne Fuß- und Endnoten, sowie ohne Inhalts-/Literaturverzeichnis) aufweisen.
Sie suchen sich selbstständig eine Betreuungsperson (Professor/in) und besprechen mit dieser die Details zum Thema etc. Wir empfehlen hierzu eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Bitte beachten Sie, dass die Arbeit im Bereich Wirtschaftsrecht angesiedelt sein sollte, da der LL.M.-Abschluss (Master of Laws) juristische Expertise nachweist.
Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate und beginnt durch Mitteilung des Studien- und Prüfungsausschusses.
Weiterführende Hinweise zur Anmeldung und Bearbeitung der Master-Arbeit:
Wenn Sie Ihre Master-Arbeit anmelden wollen, finden Sie hilfreiche Hinweise und die notwendigen Formulare hier.