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Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
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Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

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Endgültige Zulassung

Studierende, die vorläufig also vor Abschluss ihres grundständigen Studiums für unseren Studiengang zugelassen wurden, finden hier Informationen zur endgültigen Zulassung in den Studiengang:

Warum muss ich endgültig zugelassen werden?

Die endgültige Zulassung ist erforderlich, um das Studium im Master-Studiengang Wirtschaftsrecht abzuschließen. Insbesondere kann die Master-Arbeit erst begonnen werden, wenn Sie endgültig zum Studiengang Wirtschaftsrecht zugelassen wurden (vgl. § 15 Abs. 2 lit. b Studien- und Prüfungsordnung, SPO).

Wann kann ich bzw. wann muss ich den Antrag auf endgültige Zulassung stellen?

Die endgültige Zulassung muss umgehend nach Abschluss Ihres grundständigen Studiums (z.B. Erstes juristisches Staatsexamen oder Master-Abschluss) beantragt werden. Sie können den Antrag stellen, sobald Sie die Abschlussunterlagen ihres grundständigen Studiums erhalten haben.

Grundsätzlich erfolgt die endgültige Zulassung zu dem Semester, in dem Sie ihr grundständiges Studium abgeschlossen haben. Allerdings können Sie erklären, dass Sie erst im nachfolgenden Semester mit der Master-Arbeit beginnen werden. Dann wird die endgültige Zulassung für das nachfolgende Semester erteilt.

Wer wird endgültig zugelassen?

Die endgültige Zulassung wird gemäß § 5 Abs. 6 S. 4 SPO erteilt, wenn

  1. die Voraussetzungen i.S.v. § 5 Abs. 3 bis 5 erfüllt sind oder
  2. bei Unterschreitung der Leistungsanforderungen i.S.v. § 5 Abs. 3 bis 5, die Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs i.S.d. § 5 Abs. 1 bei den bisherigen Modulleistungen im Studiengang „Wirtschaftsrecht/Business Law and Economic Law“ eine Durchschnittsnote mit mindestens dem Prädikat „magna cum laude“ i.S.v. § 16 Abs. 3 lit. g erreicht haben.

Kurz zusammengefasst: Sie müssen ihr grundständiges Studium mit mindestens neun Punkten bzw. mindestens 75 Fachpunkten (oder vergleichbar; entspricht Note 2,3) abgeschlossen haben ODER bei den bisherigen Modulleistungen im Studiengang Wirtschaftsrecht eine Durchschnittsnote mit einem gleichwertigen Prädikat erreicht haben, um endgültig zugelassen zu werden. Hinweis: Für die Beurteilung verbindlich ist allein der Wortlaut der Studien- und Prüfungsordnung.

Was ändert sich für mich durch die endgültige Zulassung?

Mit der endgültigen Zulassung werden Sie zweitstudiengebührenpflichtig und erhalten vom Immatrikulationsamt einen Zweitstudiengebührenbescheid.

Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Teilzeitstudium (z.B. bei Referendariat, Promotion, Berufsausübung von 20 oder mehr Stunden pro Woche) zu stellen. Dazu informieren Sie sich bitte hier: https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/studium/teilzeit/ .

Übersicht – Endgültige Zulassung

Ablauf:

1. Bitte füllen Sie unser Antragsformular für die endgültige Zulassung aus, siehe unten.

2. Das Antragsformular ist zusammen mit einem Nachweis über den Abschluss des grundständigen Studiums einzureichen (Master-/Staatsexamenszeugnis mit Abschlussnote).

Stellen Sie ihren Antrag gerne per E-Mail: Senden Sie dazu das Antragsformular und den Nachweis ihres Abschlusses als Scan an . Den Zulassungsbescheid übersenden wir Ihnen nach Bearbeitung elektronisch per E-Mail.

Antrag auf endgültige Zulassung zum Studiengang Wirtschaftsrecht:


Antrag endgültige Zulassung_Wirtschaftsrecht_Version2021.pdf (198,5 KB)  vom 19.04.2022

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