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Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149

Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

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Master-Arbeit

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Master-Arbeit.

Was ist eine Master-Arbeit?

Die Masterarbeit ist eine verpflichtende Modulleistung mit 15 Leistungspunkten, in der die Studentin bzw. der Student zeigen soll, dass sie bzw. er in der Lage ist, im Rahmen des vorgegebenen Arbeitsaufwandes und Zeitraums ein Problem unter Anleitung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen für die Master-Arbeit sind § 15 der Studien- und Prüfungsordnung sowie § 20 Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium (RStPOBM).

Was sind die Voraussetzungen, um eine Master-Arbeit anzumelden?

  1. Sie sind zum Studiengang Wirtschaftsrecht endgültig zugelassen.
  2. Sie sind aktuell im Studiengang Wirtschaftsrecht immatrikuliert.
  3. Sie haben mindestens 20 Leistungspunkte in unserem Studiengang erworben.

Vorläufig zugelassene Studierende können sich erst nach Abschluss ihres grundständigen Studiums und ihrer endgültigen Zulassung zum Studiengang zur Masterarbeit anmelden.

Aufruf: Master-Arbeiten im Bereich Open Hardware

Wie melde ich meine Master-Arbeit an?

Sie suchen sich selbstständig eine Professorin oder einen Professor als Betreuungsperson für Ihre Masterarbeit und besprechen mit dieser die Details zum Thema etc. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Master-Arbeiten können insb. durch die Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren betreut werden, wie auch durch die Honorarprofessor:innen, Privatdozent:innen und außerplanmäßigen Professor:innen.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeit thematisch im Bereich des Wirtschaftsrechts angesiedelt sein muss, da der Abschluss LL.M.oec. (Master of Laws) juristische Expertise nachweist.

Im Anschluss melden Sie bitte ihre Masterarbeit bei uns an, siehe unten.

Übersicht – Anmeldung der Master-Arbeit

Anmeldeformular:


Zulassungsantrag Masterarbeit_Version2025.pdf (935,1 KB)  vom 14.05.2025

I. Ausfüllen des Anmeldeformulars

1. Bitte füllen Sie den Bereich "Persönliche Angaben" und das blaue Feld (1) aus.

2. Das grüne Feld (2) lassen Sie von dem Betreuer / der Betreuerin Ihrer Masterarbeit ausfüllen und unterschreiben.

II. Bitte reichen Sie das Anmeldeformular innerhalb von zwei Wochen per E-Mail (ecohal@jura.uni-halle.de) bei uns ein, zusammen mit folgenden Dokumenten:

  1. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zum Studiengang Wirtschaftsrecht
  2. Nachweis von mindestens 20 Leistungspunkten (z.B. Notenspiegel aus dem Löwenportal)

Wir prüfen für Sie, ob Sie endgültig zum Studiengang Wirtschaftsrecht zugelassen sind.

Wenn die formellen Anmeldevoraussetzungen vorliegen, legen wir das vorgeschlagene Thema dem Studien- und Prüfungsausschuss vor. Im Anschluss gibt dieser das Thema für die Master-Arbeit per E-Mail an Sie aus und bestätigt Ihnen die erfolgreiche Anmeldung.

Was muss ich bei der Anfertigung der Master-Arbeit beachten?

  • Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 60.000 Zeichen betragen (schriftliche Ausarbeitung inkl. Leerzeichen, aber ohne Fuß- und Endnoten sowie ohne Inhalts- und Literaturverzeichnis).
  • Es gibt seitens des Instituts für Wirtschaftsrecht keine besonderen Formatierungsvorgaben für die Master-Arbeit (z.B. bezüglich Schriftart, Schriftgröße, Korrekturrand). Bitte fragen Sie hierzu ggf. die/den betreuende/n Professor/in an. Eine Orientierung bieten die „Empfehlungen zu den Formalien von wissenschaftlichen Arbeiten“ und die „Eckpunkte wissenschaftlichen Arbeitens“, die Sie auf den Seiten des juristischen Prüfungsamts finden.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate und beginnt durch Mitteilung des Studien- und Prüfungsausschusses.

Was muss ich bei der Abgabe der Master-Arbeit beachten?

  • Bei Abgabe der Master-Arbeit müssen Sie immatrikuliert sein und die Zweitstudiengebühren entrichtet haben.
  • Der Masterarbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen (siehe unten).
  • Zur Abgabe ist die Master-Arbeit als PDF-Datei per E-Mail an
    einzureichen. Eine Einreichung ausgedruckter Fassungen ist nicht erforderlich.
  • Wir bestätigen Ihnen die Abgabe der Master-Arbeit und reichen diese an die Betreuungsperson weiter. Bitte senden Sie die finale Master-Arbeit nicht selbstständig an die Betreuungsperson.

Eigenständigkeitserklärung

Download
Vorlage Eigenständigkeitserklärung.pdf (143,1 KB)  vom 18.12.2024

Was passiert nach Abgabe der Masterarbeit?

Wenn die Abgabe der Master-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, können Sie sich nach der Abgabe auf eigene Verantwortung exmatrikulieren, um Zweitstudiengebühren im darauffolgenden Semester zu sparen. Für einen etwaig notwendigen Zweitversuch müssen Sie jedoch immatrikuliert bleiben. Alles zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/studium/exmatrikulation/ .

Die Begutachtung der Masterarbeit findet in der Regel innerhalb von acht Wochen statt. Das Prüfungsergebnis wird vom Institut für Wirtschaftsrecht an das Prüfungsamt gemeldet und zeitnah danach im Löwenportal verbucht.

Wenn die Master-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, können Sie nach Verbuchung der Note im Löwenportal ihre Zeugnisunterlagen bei uns beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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