Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

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Kontakt

Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149

Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

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Bewerbung

Zulassungsvoraussetzungen - Bewerben können sich:

Endgültig zugelassen werden können:

  • Absolventinnen und Absolventen der Rechtswissenschaften, die in einer juristischen Staatsprüfung/einem Master-Abschluss einer deutschen Universität das Prädikat „vollbefriedigend“ (mind. neun Punkte oder vergleichbar) erzielt haben,
  • Absolventinnen und Absolventen der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, die in der Diplom-Prüfung/einem Master-Abschluss einer deutschen Universität das Prädikat „Gut“ (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser) vorweisen,
  • Absolventinnen und Absolventen der Rechts-, Wirtschafts- oder Politikwissenschaften, die in einem Bachelor-Abschluss einer deutschen Universität mit mindestens 240 Leistungspunkten das Prädikat „Gut“ vorweisen (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser),
  • Personen, die einen Doktorgrad der Rechte, der Wirtschafts- oder Politikwissenschaften mit mindestens dem Prädikat „magna cum laude“ oder einen gleichwertigen akademischen Grad erworben haben,
  • oder ausländische Absolventinnen und Absolventen eines gleichwertigen Studiums, die im Ausland einen gleichwertigen Abschluss erlangt haben.

Vorläufig zugelassen werden können:

Studierende eines rechts-, wirtschafts- bzw. politikwissenschaftlichen Studiums (Erste juristische Prüfung, Diplom- oder Master-Studium), die noch keinen der o.g. Abschlüsse erworben haben, wenn sie:

  • in der Zwischenprüfung oder in drei Übungsscheinen oder der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten erzielt haben,
  • in einem Bachelorabschluss mit weniger als 240 Leistungspunkten mindestens die Gesamtnote „Gut“ (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser) erreicht haben,
  • oder als ausländische Studierende ein gleichwertiges Ergebnis im Ausland nach Abschluss ihres ersten Studienabschnitts erzielt haben.

Mehr Informationen zur vorläufigen Zulassung finden Sie hier.

Verbindlich für die Beurteilung der Zulassungsvoraussetzungen ist § 5 (Zulassung zum Studium) der Studien- und Prüfungsordnung.

Ablauf der Bewerbung
- Die Bewerbung erfolgt in zwei Schritten:

1. Antrag über das Online-Bewerbungsportal

Bitte füllen Sie in einem ersten Schritt einen Antrag über das Online-Bewerbungsportal aus. Die Antragstellung im Bewerbungsportal ist für das Wintersemester jeweils ab Anfang Mai und für das Sommersemester jeweils ab Anfang Dezember möglich.

Bitte beachten Sie hierbei die Bewerbungsfristen 15.01. für das Sommersemester sowie 15.07. für das Wintersemester.

>> Zum Online-Bewerbungsportal

Sie erhalten nach erfolgreichem Antrag über das Online-Bewerbungsportal die Zugangsdaten für das "Löwenportal". Im "Löwenportal" finden Sie den mit Ihren Daten ausgefüllten Bewerbungsantrag inklusive Datenkontrollblätter. Bitte drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie diesen.

Achtung! Eine Vorabprüfung der Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen ist nicht erforderlich.

Bewerber:innen, die bereits an der MLU immatrikuliert sind, geben dies bitte im Bewerbungsportal an. Sie müssen im Bewerbungsportal bei "Studiengangswechsel" auf "Ja" klicken. Dies führt nicht dazu, dass Sie in ihrem grundständigen Studium an der MLU exmatrikuliert werden.

2. Einreichen der Bewerbungsunterlagen

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind direkt an das Institut für Wirtschaftsrecht zu senden bzw. dort einzureichen:

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Institut für Wirtschaftsrecht
Universitätsplatz 5
06108 Halle (Saale)

Einzureichen sind:

  • der unterschriebene Bewerbungsantrag inklusive Datenkontrollblätter (Ausdruck aus dem Online-Bewerberportal),
  • das ausgefüllte Datenblatt des Instituts (s.u.),
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Begründung für die Wahl des Studiengangs,
  • Zeugnis über den höchsten Hochschulabschluss (Examens- oder Diplomzeugnis bzw. Master-/Bachelorabschlusszeugnis, etc.) ODER wenn noch kein Abschluss, dann Zeugnis der staatlichen Pflichtfachprüfung, Zwischenprüfung oder aktueller Notenspiegel
  • Nachweise zu Fremdsprachenkenntnissen (z.B. Unicert, Abiturzeugnis, andere Nachweise mit vergleichbarem Niveau)
  • das Abiturzeugnis.

Bitte reichen Sie die Unterlagen in beglaubigter Abschrift ein. Alternativ genügen einfache Kopien unter Vorlage der Originale am Institut für Wirtschaftsrecht.

Hinweis für Jura-Studierende, die sich mit ihrer Zwischenprüfung bewerben:

Eine Bewerbung ist möglich, wenn die Zwischenprüfung vollständig abgeschlossen ist und das Zwischenprüfungszeugnis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegt.

Datenblatt des Instituts zum Download:


Interaktives_Datenblatt_LL.M._2020_09_01_final.pdf (202,2 KB)  vom 11.04.2022

Bewerbung mit einem ausländischen Abschluss

Alle Informationen für eine Bewerbung mit einem ausländischem Abschluss finden Sie auf dieser Seite. Die Bewerbung erfolgt über Uni-Assist. Es sind Sprachnachweise mit der Bewerbung einzureichen.

Weitere Informationen für Studieninteressierte mit ausländischem Abschluss finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes hier.

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