
Links
Kontakt
Institut für Wirtschaftsrecht
Telefon: 0345 55-23186
Telefon: 0345 55-23149
ecohal@jura.uni-halle.de
Raum 3.06
Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)
Login für Redakteure
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
1. Kann ich den Studiengang mit einem Bachelorabschluss mit 180 Leistungspunkten absolvieren?
Der Abschluss des Studiengangs Wirtschaftsrecht kann nur mit 300 Leistungspunkten (LP) erlangt werden. Dies erfordert den Abschluss eines Bachelorstudiums mit 240 LP oder den Abschluss eines konsekutiven Masterstudiengangs (120 LP).
Absolventen eines Bachelorabschlusses mit 180 LP können aber vorläufig zugelassen werden, während sie einen konsekutiven Masterstudiengang absolvieren. Eine vorläufige Zulassung berechtigt zur Erbringung von Modulleistungen. Die endgültige Zulassung erfolgt, sobald dieser abgeschlossen ist.
2. Kann ich mich nach dem Abitur bewerben?
Nein.
Es handelt sich um einen postgradualen Masterstudiengang, der den vorherigen Abschluss eines Bachelors (240 LP) oder eines Masters (120 LP) erfordert.
3. Welche Deutschkenntnisse muss ich als ausländische Bewerberin/ausländischer Bewerber nachweisen?
- mindestens 800 Stunden oder Mittelstufenzeugnis des Goethe-Instituts
- DSH Deutsche Sprachprüfung für ausländische Studienbewerber
- TestDaF Deutsch als Fremdsprache
oder:
- Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe, Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts,
- Kleines oder Großes deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts,
- DSH-Zeugnis einer anderen deutschen Hochschule,
- abgeschlossenes Germanistikstudium