Vorläufige Zulassung
[Bild: Unsplash / Paul Skorupskas]
Wirtschaftsrechtliche Perspektiven gewinnen und Leistungspunkte sammeln - vor Abschluss des grundständigen Studiums
Wir bieten hervorragenden Studierenden die einzigartige Möglichkeit, sich parallel zu ihrem grundständigen Studium in das Wirtschaftsrecht einzuarbeiten und dieses so aus wissenschaftlicher und praktischer Perspektive kennenzulernen.
Mit der vorläufigen Zulassung können Studierende bereits vor Abschluss ihres grundständigen Studiums (i.d.R. Staatsexamen oder Masterabschluss) alle Module unseres Studiengangs belegen, Prüfungen absolvieren und Leistungspunkte sammeln. Eine Ausnahme bildet die Master-Arbeit, die erst nach Abschluss des grundständigen Studiums und nach endgültiger Zulassung begonnen werden darf. Vorteil der vorläufigen Zulassung ist, dass Sie bis zum Abschluss ihres grundständigen Studiums keine Studiengebühren zahlen müssen und somit zeitlich flexibel und ohne finanziellen Druck studieren können. Während des Studiums als vorläufig zugelassene:r Student:in sind lediglich die Semestergebühren zu zahlen.
Vorteile auf einen Blick
Mit der vorläufigen Zulassung
- haben die Gelegenheit, sich in das Wirtschaftsrecht einzuarbeiten und damit über den eigenen fachlichen "Tellerrand" hinauszuschauen,
- können bereits während ihres grundständigen Studiums umfangreiche und vielfältige Expertise und Kompetenz im Wirtschaftsrecht erwerben,
- können Sie bereits vor Abschluss ihres grundständigen Studiums nahezu alle Module unseres Studiengangs belegen, Prüfungen absolvieren und Leistungspunkte sammeln,
- zahlen Sie bis zum Abschluss Ihres grundständigen Studiums keine Studiengebühren.
Wer kann alles vorläufig zugelassen werden und wie kann ich mich bewerben?
Studierende eines rechts-, wirtschafts- bzw. politikwissenschaftlichen Studiums (Erste juristische Prüfung, Diplom- oder Master-Studium) können unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig zugelassen werden, wenn sie:
- in der Zwischenprüfung oder in drei Übungsscheinen oder der staatlichen Pflichtfachprüfung der Ersten juristischen Prüfung einen Notendurchschnitt von mindestens neun Punkten erzielt haben,
- in einem Bachelorabschluss mit weniger als 240 Leistungspunkten mindestens die Gesamtnote „Gut“ (mind. 75 Fachpunkte oder vergleichbar; Note 2,3 oder besser) erreicht haben,
- oder als ausländische Studierende ein gleichwertiges Ergebnis im Ausland nach Abschluss ihres ersten Studienabschnitts erzielt haben.
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen. Die Zulassungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 5 der Studien- und Prüfungsordnung.
Der Ablauf der Bewerbung wird detailliert hier beschrieben.
Was hat es mit der endgültigen Zulassung auf sich?
Die endgültige Zulassung ist erforderlich, um das Studium im Studiengang Wirtschaftsrecht abzuschließen. So kann insbesondere die Master-Arbeit erst begonnen werden, wenn Sie endgültig zugelassen wurden. Sobald Sie ihr grundständiges Studium (i.d.R. Staatsexamen oder Master-Abschluss) abgeschlossen haben, beantragen Sie bei uns die endgültige Zulassung zum Studium.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.