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Institut für Wirtschaftsrecht

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Telefon: 0345 55-23149

Raum 3.06
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06108 Halle (Saale)

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Master-Arbeit

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Master-Arbeit.

Was ist eine Master-Arbeit?

Die Masterarbeit ist eine verpflichtende Modulleistung mit 15 Leistungspunkten, in der die Studentin bzw. der Student zeigen soll, dass sie bzw. er in der Lage ist, im Rahmen des vorgegebenen Arbeitsaufwandes und Zeitraums ein Problem unter Anleitung selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Rechtsgrundlagen für die Master-Arbeit sind § 15 der Studien- und Prüfungsordnung sowie § 20 Rahmenstudien- und Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium (RStPOBM).

Was sind die Voraussetzungen, um eine Master-Arbeit anzumelden?

  1. Sie haben mindestens 20 Leistungspunkte in unserem Studiengang erworben.
  2. Sie sind aktuell im Studiengang Wirtschaftsrecht immatrikuliert.
  3. Sie sind zum Studiengang Wirtschaftsrecht endgültig zugelassen.

Vorläufig zugelassene Studierende können sich zur Masterarbeit erst nach Abschluss ihres grundständigen Studiums und ihrer endgültigen Zulassung zum Studiengang anmelden.

Wie melde ich meine Master-Arbeit an?

Sie suchen sich selbstständig eine Professorin oder einen Professor als Betreuungsperson für Ihre Masterarbeit und besprechen mit dieser die Details zum Thema etc. Wir empfehlen hierzu eine frühzeitige Kontaktaufnahme.

Bitte beachten Sie, dass die Arbeit thematisch im Bereich des Wirtschaftsrechts angesiedelt sein muss, da der LL.M.-Abschluss (Master of Laws) juristische Expertise nachweist.

Im Anschluss reichen Sie bitte das Formular Anmeldung zur Masterarbeit (siehe unten) zusammen mit weiteren Nachweisen bei uns per Mail ein. Genauere Hinweise zum Anmeldeformular finden Sie hierrunter.

Übersicht - Anmeldung der Master-Arbeit

Anmeldeformular

Download
Zulassungsantrag Masterarbeit_Version 2022.pdf (298,1 KB)  vom 16.06.2022

I. Ausfüllen des Anmeldeformulars

1. Bitte füllen Sie im Formular den Bereich "Persönliche Angaben" und das blaue Feld (1) aus.

2. Den grünen Bereich (2) lassen Sie von dem Betreuer / der Betreuerin Ihrer Masterarbeit ausfüllen. Die Betreuungsperson muss hier das Ausgabedatum angeben, also den Termin, an dem Ihnen das Masterarbeitsthema von der Betreuungsperson zur Bearbeitung ausgegeben wurde.

II. Bitte reichen Sie das Anmeldeformular im Anschluss zusammen mit folgenden Dokumenten bei uns ein:

  1. Nachweis von mindestens 20 Leistungspunkten (z.B. Notenspiegel aus dem Löwenportal)
  2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zum Studiengang Wirtschaftsrecht

Wir prüfen für Sie, ob Sie (endgültig) zum Studiengang Wirtschaftsrecht zugelassen sind.

Im Anschluss bestätigen wir Ihnen die erfolgreiche Anmeldung zur Masterarbeit, indem wir Ihnen zum festgelegten Termin das Thema formell ausgeben.

Was muss ich bei der Anfertigung der Master-Arbeit beachten?

  • Der Umfang der Master-Arbeit soll nicht mehr als 60.000 Zeichen (schriftliche Ausarbeitung inkl. Leerzeichen, aber ohne Fuß- und Endnoten, sowie ohne Inhalts- und Literaturverzeichnis) betragen.
  • Es gibt seitens des Instituts für Wirtschaftsrecht keine besonderen Formatierungsvorgaben für die Master-Arbeit (z.B. bezüglich Schriftart, Schriftgröße, Korrekturrand). Bitte fragen Sie hierzu ggf. die/den betreuende/n Professor/in an. Eine Orientierung bieten die „Empfehlungen zu den Formalien von wissenschaftlichen Arbeiten“ und die „Eckpunkte wissenschaftlichen Arbeitens“, die Sie auf den Seiten des juristischen Prüfungsamts finden.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate und beginnt durch Mitteilung des Studien- und Prüfungsausschusses.

Was muss ich bei der Abgabe der Master-Arbeit beachten?

  • Bei Abgabe der Master-Arbeit müssen Sie immatrikuliert sein und die Zweitstudiengebühren entrichtet haben.
  • Der Masterarbeit ist eine Eigenständigkeitserklärung beizufügen (siehe unten).
  • Zur Abgabe ist eine PDF-Version per E-Mail an
    einzureichen. Eine Einreichung ausgedruckter Versionen ist nicht erforderlich.
  • Wir bestätigen Ihnen die Abgabe der Master-Arbeit und reichen diese an die Betreuungsperson weiter. Bitte senden Sie die finale Master-Arbeit nicht selbstständig an die Betreuungsperson.

Eigenständigkeitserklärung

Download
Eigenständigkeitserklärung.pdf (13,3 KB)  vom 19.04.2022

Was passiert nach Abgabe der Masterarbeit?

Wenn die Abgabe der Master-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, können Sie sich sofort nach Abgabe exmatrikulieren, um Zweitstudiengebühren im darauffolgenden Semester zu sparen. Alles zur Exmatrikulation finden Sie hier: https://immaamt.verwaltung.uni-halle.de/studium/exmatrikulation/ .

Die Begutachtung der Masterarbeit findet in der Regel innerhalb von acht Wochen statt und wird vom Institut für Wirtschaftsrecht an das Prüfungsamt gemeldet. Danach wird die Note im Löwenportal zeitnah verbucht.

Wenn die Master-Arbeit Ihre letzte Prüfungsleistung ist, können Sie nach Verbuchung der Note im Löwenportal ihre Zeugnisunterlagen bei uns beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

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