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Institut für Wirtschaftsrecht

Telefon: 0345 55-23186
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Universitätsplatz 5 (Juridicum)
06108 Halle (Saale)

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Anerkennungen & Learning Agreements

Hier finden Sie alle Informationen rund um

1. die Anerkennung von Modulleistungen
2. Learning Agreements

Sie sind neu bei uns im Studiengang? Sie haben im Ausland studiert? Dann können Sie sich unter Umständen bereits erbrachte Modulleistungen bei uns im Studiengang Wirtschaftsrecht anerkennen lassen. Module können anerkannt werden, wenn die erbrachten Leistungen in Umfang, Inhalt und Prüfungsform im Wesentlichen den Modulen der Studien- und Prüfungsordnung entsprechen.

Anerkennung von Modulleistungen

Anerkennung von Modulen, die im Rahmen eines anderen Studiums erbracht wurden:

Eine Anerkennung von Modulen bzw. Fächerinhalten, die im Rahmen eines anderen Studiums erbracht wurden, ist bis zu einem Umfang von zehn Leistungspunkten möglich (vgl. § 12 Abs. 4 S.1 SPO). Ein doppeltes Einbringen von Leistungen ist nicht möglich.

Ablauf der Anerkennung:

  1. Bitte füllen Sie das Anerkennungsformular aus, das Sie weiter unten finden.
  2. Das Formular reichen Sie bitte zusammen mit Ihren Leistungsnachweisen (z.B. Löwenportal-Auszug, Zeugnis, Transcript) und ggf. der Modulbeschreibung (Modulhandbuch) des anzuerkennenden Moduls bevorzugt digital bei uns ein.
  3. Im Anschluss prüfen wir Ihren Antrag.
  4. Über die Anerkennung entscheidet die Vorsitzende/der Vorsitzende des Studien- und Prüfungsausschusses (§ 12 Abs. 6 i.V.m. § 14 Abs. 3 SPO). Eine erfolgreiche Anerkennung bestätigen wir Ihnen im Anschluss postalisch und lassen die entsprechende Leistung im Löwenportal verbuchen.

Übersicht – Anerkennungen:

Antrag auf Anerkennung von Modulleistungen:
Antragsformular_Modulanerkennung_Wirtschaftsmaster_2022.pdf (179,8 KB)  vom 07.04.2022

Antragsfrist:

Wir empfehlen Ihnen, den Antrag zeitnah nach Immatrikulation bzw. Rückkehr aus dem Ausland zu stellen.

Bearbeitungsdauer:

in der Regel 2 Wochen

Weiterführende Informationen zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie hier.

Anerkennung von Modulen, die im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden:

Die Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule erworben wurden, sind nicht von der o.g. Beschränkung auf zehn Leistungspunkte umfasst. Voraussetzung für die uneingeschränkte Anerkennung ist jedoch, dass der/die Studierende

1. vor dem Studienaufenthalt an der ausländischen Universität für den Studiengang „Wirtschaftsrecht/Business Law and Economic Law“ bereits (vorläufig) zugelassen war und
2. ein Learning Agreement über die zur Anerkennung vorgesehenen Leistungen mit dem Institut für Wirtschaftsrecht abgeschlossen hat (siehe § 12 Abs. 4 S.3 SPO).

Weitere Informationen zu Learning Agreements finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Was muss ich bei der Antragstellung beachten?

Für die Anerkennung von im Rahmen eines Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule erbrachten Leistungen gilt das gleiche Antragsverfahren wie oben. Dem Antrag sind neben dem Transcript/Zeugnis in jedem Fall

  • die Modulbeschreibung / Lehrveranstaltungsbeschreibung / Leistungsbescheinigungen und ggf. weitere erläuternde Unterlagen wie Studienordnungen und Mitschriften, die eine thematische Einordnung erleichtern,
  • ggf. Notenschema bei ausländischen Hochschulen mit anderen Notenskalen,
  • ggf. eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, an der die Leistung erbracht wurde, beizufügen.

Für welche Module kann ich mir die im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen?

Für die Anerkennung von im Rahmen eines Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule erbrachten Leistungen kommen insbesondere die Module der Brückenmodulgruppe III (siehe Hinweisblätter, Modulhandbuch) in Betracht. Modulleistungen der Brückenmodulgruppe III können Modulleistungen in den Brückenmodulgruppen Rechtswissenschaften I und II bzw. Wirtschaftswissenschaften I und II ersetzen 7 Abs. 3 SPO). Module der Brückenmodulgruppe III können nur während eines Auslandsaufenthaltes im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsrecht und nach vorherigem Abschluss eines Learning Agreements erbracht werden.

Anerkennung von Modulen, die im Rahmen des Austauschprogramms mit der Southwest University of Political Science and Law (Chongqing, China) erbracht wurden:

Leistungen, die im Rahmen des Austauschprogramms mit der Southwest University of Political Science and Law (Chongqing, China) erbracht wurden, können im Studiengang Wirtschaftsrecht vollständig anerkannt werden, wenn der/die Studierende

  1. vor dem Studienaufenthalt an der ausländischen Universität für den Studiengang „Wirtschaftsrecht/Business Law and Economic Law“ bereits (vorläufig) zugelassen war und
  2. mit dem Institut für Wirtschaftsrecht ein Learning Agreement über die zur Anerkennung vorgesehenen Leistungen abgeschlossen hat (siehe § 12 Abs. 4 S.3 SPO).

Informationen zum Abschluss des Learning Agreements und der Anerkennung der Module sowie das dazugehörige Anerkennungsformular erhalten Sie vom Austauschverantwortlichen.

Anerkennung von Moot Courts und Schwerpunkt-Seminarleistungen, die an der MLU erbracht wurden:

Moot Courts und Schwerpunkt-Seminarleistungen, die Sie an der MLU erbracht haben, können Sie sich grundsätzlich im Rahmen der Module „Moot Court“ (10 LP) bzw. „Wirtschaftsrechtliches Seminar (Wirtschaftsrecht)“ (5 LP) im Studiengang Wirtschaftsrecht anerkennen lassen.

Die Anerkennung unterscheidet sich jedoch danach, ob Sie zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits (vorläufig) im Studiengang immatrikuliert waren oder nicht:

Bei Erbringung der Leistung war ich ...

noch nicht im Studiengang Wirtschaftsrecht immatrikuliert

bereits im Studiengang Wirtschaftsrecht immatrikuliert

Eine Anerkennung dieser Leistungen ist nur bis zu einem Umfang von zehn Leistungspunkten möglich (sofern nicht ggf. bereits Modulleistungen, die im Rahmen eines anderen Studiums erbracht wurden, in Höhe von zehn Leistungspunkten anerkannt wurden).

Eine Anerkennung dieser Leistung erfolgt als reguläre Modulleistung im Studiengang Wirtschaftsrecht, es sei denn, es handelt sich um Modulleistungen, die im Rahmen eines anderen Studiengangs erbracht werden.

Folgen Sie dem oben beschriebenen Antragsprozess. Auf dem Formular ist die Anerkennung i.R.d. 10 Leistungspunkte-Regel anzukreuzen.

Folgen Sie dem oben beschriebenen Antragsprozess.

Learning Agreements

Was ist ein Learning Agreement?

Ziel eines Learning Agreements (englisch für Lernvereinbarung) ist es, für eine transparente und effiziente Vorbereitung des Auslandsstudiums zu sorgen und sicherzustellen, dass die von Ihnen im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Modulleistungen im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsrecht anerkannt werden können. Mit Abschluss des Learning Agreements verpflichtet sich das Institut für Wirtschaftsrecht, die an der ausländischen Hochschule erfolgreich absolvierten Modulleistungen für das Studium der/des Studierenden wie vereinbart anzuerkennen. Es muss keine wörtliche Übereinstimmung zwischen einzelnen Modulen oder Kursen gegeben sein, die im Ausland besucht werden, und denen, die im Studiengang Wirtschaftsrecht ersetzt werden. Der Abschluss des Learning Agreements heißt nicht, dass Sie sich nach Rückkehr vom Auslandsstudium alle im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen müssen.

Warum sollte ich ein Learning Agreement abschließen?

Sie sollten aus drei zentralen Gründen ein Learning Agreement vor Beginn Ihres Auslandsstudiums mit uns abschließen:

  1. Das Learning Agreement gibt Ihnen die Garantie, dass wir die vereinbarten Module, die Sie an der ausländischen Hochschule absolvieren, nach erfolgreichem Abschluss im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsrecht anerkennen. Wir prüfen deshalb vor Abschluss des Learning Agreements, ob die Module der ausländischen Hochschule hinsichtlich Inhalt, Umfang und Prüfungsform mit unseren Modulen im Wesentlichen übereinstimmen.
  2. Die Module der Brückenmodulgruppe III (Ausland) können nur nach vorherigem Abschluss eines Learning Agreements erbracht werden (vgl. § 7 Abs. 3 SPO). Modulleistungen der Brückenmodulgruppe III können Modulleistungen der Brückenmodulgruppen Rechtswissenschaften I und II sowie Wirtschaftswissenschaften I und II ersetzen.
  3. Die Anerkennung von Leistungen, die im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule nach vorherigem Abschluss eines Learning Agreements erworben wurden, ist grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Anzahl von Modulen oder Leistungspunkten begrenzt (vgl. § 12 Abs. 4 SPO).

Wie läuft der Abschluss eines Learning Agreements ab?

  1. Bitte füllen Sie das Formular Learning Agreement aus, das Sie weiter unten finden. Hinweis: Für die spätere Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen kommen insbesondere die Module der Brückenmodulgruppe III (siehe Hinweisblätter, Modulhandbuch) in Betracht.
  2. Das Formular reichen Sie bevorzugt digital bei uns ein, zusammen mit dem Modulhandbuch/den Modulbeschreibungen der anzuerkennenden Module der ausländischen Hochschule.
  3. Im Anschluss prüfen wir Ihr Learning Agreement.
  4. Das Learning Agreement wird durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden des Studien- und Prüfungsausschuss unterzeichnet.
  5. Nach Rückkehr beantragen Sie auf Grundlage des Learning Agreements für die erfolgreich absolvierten Module die Anerkennung. Informationen zu Anerkennungen finden Sie oben.

Übersicht – Learning Agreements:

Formular Learning Agreement:
Formular_Learning Agreement_Wirtschaftsmaster_2022.pdf (172,2 KB)  vom 07.04.2022

Antragsfrist:

Wir empfehlen Ihnen, das Learning Agreement rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt abzuschließen, sobald Ihnen die dort angebotenen Module/Kurse bekannt sind.

Bearbeitungsdauer:

in der Regel 2 Wochen

Hinweis für Personen, die über ERASMUS im Ausland studieren:

Bitte beachten Sie, dass das mit der Juristischen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät abgeschlossene Learning Agreement für ein ERASMUS-Auslandsstudium nicht den Abschluss eines Learning Agreements mit dem Institut für Wirtschaftsrecht ersetzt. Letzteres ist zwingend für die spätere Anerkennung von Modulen, die im Rahmen eines Studienaufenthaltes an einer ausländischen Hochschule erbracht wurden (vgl. § 12 Abs. 4 S.3 SPO).

Hinweis  für  Personen,  die  am Austauschprogramm mit  der  Southwest  University  of  Political Science and Law (Chongqing, China) teilnehmen:

Informationen zum Abschluss des Learning Agreements und der Anerkennung der Module sowie das dazugehörige Anerkennungsformular erhalten Sie separat vom Austauschverantwortlichen.

Fragen?

Wenn Sie Fragen zum Abschluss von Learning Agreements oder zur Anerkennung von Modulleistungen haben, sprechen Sie uns hierzu gerne während unser Sprechzeiten an oder senden Sie uns eine E-Mail ().

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